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Personengesellschaften: Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus, kann Grunderwerbsteuer anfallen Parkstrafen sind nicht mehr abzugsfähig KMU-Unternehmensnachfolge: Finanzierung und Förderung Unternehmens- und Praxiswert als Zukunftsvorsorge Verbesserte Zuverdienstmöglichkeiten beim Kinderbetreuungsgeld für Geburten 2012 |
Personengesellschaften: Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus, kann Grunderwerbsteuer anfallen
Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus, wird aus einer Personengesellschaft ein Einzelunternehmen des letzten Gesellschafters. War die untergegangene Personengesellschaft auch Grundstückseigentümerin, gehen auch die Grundstücke auf den ihn über. Für den Letztgesellschafter ist das ein grunderwerbsteuerpflichtiger Grundstückserwerb. Grunderwerbsteuerpflichtiger Grundstückserwerb Beim Letztgesellschafter liegt damit ein grunderwerbsteuerpflichtiger Grundstückserwerb vor. Diese Grunderwerbsteuer (GrESt) wird vom Wert der Gegenleistung bemessen, die anteilsmäßig (unter Berücksichtigung des restlichen übertragenen Vermögens) auf das Liegenschaftsvermögen entfällt. Zu dieser Gegenleistung zählen: - die Gesamtabfindung, die an den ausscheidenden Gesellschafter bezahlt wird, Ausscheiden eines Arbeitsgesellschafters Wenn jedoch ein reiner Arbeitsgesellschafters ausscheidet, so bestehen gute Argumente dafür, dass keine Gegenleistung vorliegen kann und daher die GrESt vom 3-fachen Einheitswert zu ermitteln ist. Ein Arbeitsgesellschafter ist ein Gesellschafter, der seine Einlage durch das „Leisten von Diensten“ erbringt. Hauptmerkmal eines solchen Arbeitsgesellschafters ist, dass er keine Geld- oder Sacheinlagen leistet. Beispiel:
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