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Verbesserte Zuverdienstmöglichkeiten beim Kinderbetreuungsgeld für Geburten ab 2012
Mit einer Novellierung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes werden für Geburten ab 1.1.2012 Verbesserungen bei den Zuverdienstmöglichkeiten wirksam. Für selbstständig tätige Eltern wird besonders die Vereinfachung der Berechnung des maximalen Zuverdienstes interessant sein. Frist für Nachweis von Einkünften vor und nach dem Bezug auf zwei Jahre verlängert Wird Kinderbetreuungsgeld nicht das ganze Jahr bezogen, zählen die Einkünfte vor Beginn und nach Ende des Anspruchszeitraumes nicht zum Zuverdienst, wenn ein Nachweis über die Abgrenzung der Einkünfte beim Krankenversicherungsträger erbracht wird. Für diesen Nachweis wird eine Frist von zwei Jahren ab Ende des betreffenden Kalenderjahres (= Bezugsjahr) eingeführt. Wird der Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig erbracht, berechnet der Krankenversicherungsträger den Zuverdienst anhand der Jahreseinkünfte. Als Serviceleistung soll der Krankenversicherungsträger selbstständig tätige Eltern rechtzeitig auf die Vorlagefrist hinweisen. Änderung bei der Berechnung des Zuverdienstmonats Bisher wurden die Einkünfte eines Monats dann bei der Berechnung des Zuverdienstes berücksichtigt, wenn in diesem Monat das Kinderbetreuungsgeld für mehr als die Hälfte des Monats bezogen wurde („16-Tage-Regel“). Künftig zählt bei der Zuverdienstberechnung für das Kinderbetreuungsgeld ein Monat erst dann als Zuverdienstmonat, wenn in diesem Monat der Anspruch auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes für mehr als 23 Tage besteht (24-Tage-Regel). Damit soll vermieden werden, dass Eltern bei Wiederantritt der (vollen) Arbeitstätigkeit mitten in einem Monat das bezogene Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen müssen. Einführung von Sanktionen Zur rechtzeitigen Einhaltung der im Kinderbetreuungsgeldgesetz vorgesehenen Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten (z.B. Vorlage erforderlicher Unterlagen durch die Eltern zur Anspruchsprüfung, Übermittlung notwendiger Lohndaten durch den Arbeitgeber) werden Sanktionsmöglichkeiten eingeführt.
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