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Erfolgreiche Unternehmensplanung Erwerb eines sanierungsbedürftigen Gebäudes Betriebliche Verluste beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner Verbesserte Förderungen bei erstmaliger Beschäftigung von Mitarbeitern Arzt vertritt Kollegen: Entsteht ein Dienstverhältnis GmbH macht nur Verluste: Trotzdem Mindestkörperschaftsteuer Erweiterung der Steuerpflicht für Stifte, Klöster, Gemeinden und gemeinnützige Vereine Informationen zum Jahreswechsel
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Ausländische Unternehmer müssen seit 2012 Umsatzsteuer auf Eintrittskarten für inländische Veranstaltungen ausweisen
Die Eintrittsberechtigung zu kulturellen, künstlerischen, unterrichtenden, wissenschaftlichen oder unterhaltenden Veranstaltungen und damit zusammenhängende sonstige Leistungen sind umsatzsteuerlich – insofern die Leistungen an Unternehmer erbracht werden - am Veranstaltungsort steuerbar. Das
bedeutet, dass etwa bei einer Veranstaltung in Österreich der Eintritt
dazu mit österreichischer Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist. Das
gilt auch, wenn der Verkäufer der Eintrittsberechtigung umsatzsteuerlich
gesehen Ausländer ist. Er muss sich dann in Österreich steuerlich
registrieren lassen und eine Steuererklärung abgeben. Ausnahmsweise
trifft nämlich in solchen Fällen einen empfangenden Unternehmer keine
Abführverpflichtung.
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