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PC in der Privatwohnung: Finanz nimmt 40% private Nutzung an
Privatanteil von mindestens 40 % auszuscheiden? Diese Annahme wurde jüngst auch vom Unabhängigen Finanzsenat (UFS) Feldkirch bestätigt: Ein hauptberuflich tätiger Programmierer machte in seiner Einkommensteuererklärung die berufliche Nutzung seines PCs von 100% (60% für die Programmiertätigkeit zuhause und 40% im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Italienischkurs-Leiter) geltend, wobei sich der PC in der Privatwohnung des Programmierers befand. Allerdings konnte der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen, dass es zu keiner Privatnutzung kam. Der UFS nahm daher eine Privatnutzung von 40% an und stützte seine Überzeugung auf den Umstand, dass der Programmierer nachweislich soziale Netzwerke (z.B. Facebook) nutzte und bei den Kosten für das Internet selbst einen Privatanteil von 40% ausgeschieden hat. Niedrigere private Nutzung ist nachzuweisen Laut Unabhängigem Finanzsenat seien die Möglichkeiten der privaten Nutzung eines in der Privatwohnung aufgestellten PCs nahezu grenzenlos, und die Verbreitung von PCs in privaten Haushalten sei so groß, dass davon ausgegangen werden könne, dass ein Privatanteil von mindestens 40 % der Abschreibung auszuscheiden sei. Dabei handelt es sich nach Überzeugung des UFS um eine absolute Untergrenze! Wird eine niedrigere private Nutzung behauptet, ist diese im Einzelfall konkret nachzuweisen.
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