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GEBARUNGSPRÜFUNG

Gebarungsprüfung und Abschlussprüfung werden, obwohl sie grundsätzlich zwei unterschiedliche Prüfungsstrategien erfordern, oft entweder als eine Einheit angesehen oder inhaltlich miteinander vermengt.

Während die Abschlussprüfung die Prüfung des Jahresabschlusses hinsichtlich der Einhaltung der GOBs und eine getreue Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Gegenstand hat, geht es bei der Gebarungsprüfung um die Überprüfung der Einhaltung der „magischen“ Grundsätze: Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.

In der Praxis stehen sich die beiden Formalziele Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sehr oft als kontrovers zu erreichende Zielsetzungen gegenüber. Erst unter Berücksichtigung des übergeordneten Sachziels Zweckmäßigkeit wird deren Zielerreichung nachvollziehbar und überprüfbar.

Durch unsere Prüfung stellen Sie einerseits eine ordnungsgemäße Mittelverwendung im Sinne der entsprechenden Rechtsgrundlagen offen dar und können andererseits im Sinne eines Benchmarking und Verbesserungspotentials auf unsere umfangreichen Erfassungswerte im öffentlichen Bereich zugreifen.

In führender Position arbeiten unsere Mitarbeiter derzeit an einer IWP-Stellungnahme zur Durchführung von Gebarungsprüfungen mit und werden damit ein strukturelles Vorgehen im Prüfungsvorgehen und -ablauf bewirken.

Profitieren Sie von unserem Wissen und gewinnen Sie damit den entscheidenden Vorsprung.

 

 

 

 

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Dr. Peter Wundsam
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+43-(0)1-531 74-0

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CHAIR IPSASB
MOORE STEPHENS LLP


 

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