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Die Steuergesetzgebung befindet sich laufend im Fluss.

Nichts änderte sich in den vergangenen Jahren derart massiv wie die steuerlichen Gesetze, womit eine langfristige Strategieausrichtung nahezu unmöglich ist.

Für den öffentlichen Sektor, der von einigen steuerlichen Bestimmungen per Gesetz ausgenommen wird, stellt sich die Situation ein wenig einfacher dar.

Die Kernthemenbereiche im Bereich des öffentlichen Sektors stellen insbesondere die Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes und jene der Lohnabgaben dar.

Letzteres insbesondere aufgrund der Tatsache, dass der Personalaufwand nicht nur einen der wesentlichsten Aufwandsposten des öffentlichen Sektors darstellt, sondern darüber hinaus aufgrund der unterschiedlichen Personalgruppierungen und den damit verbundenen unterschiedlichen Abgabenformen und -höhen sehr komplex angelegt ist.

Ein entsprechender Berater, der nicht nur die Besonderheiten des öffentlichen Sektors kennt, sondern diese auch vom wirtschaftlichen Gehalt versteht, ist ein wesentlicher Parameter, um Sie in den steuergesetzlichen Bestimmungen erfolgreich beraten zu können.

Wir konnten in der Vergangenheit unsere Klienten hierzu in vielen komplexen und strittigen Themenbereichen erfolgreich zur Seite stehen und konnten gleichzeitig im Rahmen von diversen Betriebsprüfungen und Berufsverfahren einen sehr professionellen und fachlich fundierten Zugang zu den Behörden gewinnen.

Profitieren auch Sie von unserem Wissen und gewinnen Sie damit den entscheidenden Vorsprung.

Kontakt

 

Thomas Eidher
t.eidher@citytreuhand.at

 

Sabine Kretschmer
s.kretschmer@citytreuhand.at

 

Peter Wundsam
p.wundsam@citytreuhand.at

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